Seit im Jahr 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft trat, sind öffentliche und private Schulträger verpflichtet, sich Schüler_innen mit einer Behinderung zu öffnen und ihnen wirksame und individuell angepasste Unterstützung anzubieten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2017.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-13 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.