Seit im Jahr 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft trat, sind öffentliche und private Schulträger verpflichtet, sich Schüler_innen mit einer Behinderung zu öffnen und ihnen wirksame und individuell angepasste Unterstützung anzubieten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2017.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-13 |
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