Wer das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht aus der Sicht eines Ausländers betrachtet, findet ein hochreguliertes Gesetzessystem, welches in sich weder übersichtlich noch konsequent noch stimmig ist. Reihenfolge und Aufbau der Vorschriften sind teilweise ungeordnet und in ihren Beziehungen zu den einzelnen Steuergesetzen schwer durchschaubar. Alle im Gesetz niedergelegten sog. Grundsätze werden permanent durch Ausnahmetatbestände durchbrochen. Hinter dem Katalog der gemeinnützigen Zwecke in § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) scheint keine einheitliche und tragende Idee zu stehen. Nunmehr allerdings scheint Bewegung in die starre Frontenstellung zwischen den Nöten der staatlichen Haushalte und den für bessere Rahmenbedingungen kämpfenden Akteuren des Dritten Sektors gekommen zu sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.02.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-04-01 |
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