Neuerdings wird die Corporate Governance bei Stiftungen intensiver diskutiert. Schon das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das am 01.05.1998 in Kraft getreten ist, strahlte weit über die Kapitalgesellschaften auf alle Körperschaften und somit auch auf die Stiftung aus. Dieses Gesetz verdeutlicht insbesondere die Risikoüberwachungspflicht für die Leistungsorgane, die in der Stiftungspraxis noch immer unterschätzt wird. Verwiesen sei insoweit auf jüngere Gerichtsentscheidungen zur Haftung von Aufsichtsräten (LG Bielefeld, BB 1999, 263; BGHZ 109, 297 „Baustoff“).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2008.04.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-01 |
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