Zum Nachlass gehören immer wieder Immobilien, die vom Erblasser nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, sondern zur Einnahmeerzielung verpachtet oder vermietet wurden. Für die erbende steuerbegünstigte Organisation stellt sich auch bei ihnen die Frage, ob sie besser veräußert oder selbst weiter genutzt werden sollen. Eine Weitervermietung erscheint zunächst als das Mittel der Wahl, führt sie doch zu laufenden Erträgen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2020.03.19 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-06-23 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

