Zum Nachlass gehören immer wieder Immobilien, die vom Erblasser nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, sondern zur Einnahmeerzielung verpachtet oder vermietet wurden. Für die erbende steuerbegünstigte Organisation stellt sich auch bei ihnen die Frage, ob sie besser veräußert oder selbst weiter genutzt werden sollen. Eine Weitervermietung erscheint zunächst als das Mittel der Wahl, führt sie doch zu laufenden Erträgen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2020.03.19 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-23 |
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