Die derzeitigen politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen vermitteln alles andere als finanzielle Stabilität. Das verschlechtert auch die Liquiditätssituation von Stiftungen, zumal 80 Prozent ein Kapital von unter einer Million Euro haben. Damit sind die Erträge aus Geld- und Wertpapieranlagen überschaubar. Nicht wenige Stiftungen suchen daher andere Finanzierungsquellen abseits von staatlichen und kommunalen Zuschüssen. Ein durchaus sinnvolles und bewährtes Instrument sind dabei Charity-Veranstaltungen. Charity-Events oder auch Benefizveranstaltungen sind sehr vielfältig in ihrer Gestaltung und sollen als ein Fundraisinginstrument Gelder für einen guten (gemeinnützigen) Zweck generieren. Dabei werden oft nicht nur Spenden gesammelt, sondern Leistungen gegen Entgelt (u. a. Eintritt oder Startgebühr) angeboten, wie zum Beispiel Benefizkonzerte oder die beliebten Golfturniere. Dabei sind sowohl ertrag- wie auch umsatzsteuerliche Sachverhalte zu beachten wie auch das Mittelverwendungsgebot gemäß § 55 Abgabenordnung (AO). Nachfolgend soll dies anhand auch mit Hilfe eines fiktiven Beispiels aufgezeigt und auf immer wieder unterschätzte Risiken und Fehler verwiesen werden.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-06-11 |
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