Stiftungsvermögen sollen „sicher und ertragbringend“ (siehe z.B. § 4 des Hamburgischen Stiftungsgesetzes) angelegt werden, sie sollen in ihrer Substanz real erhalten bleiben, die wirtschaftliche Wirkungskraft der Stiftung soll für die Zukunft gewahrt sein. Für die Anlagepolitik bedeutet dies, dass bei einer Inflationsrate von 2 % und höher eine Anlage in festverzinsliche Wertpapiere mit einer Rendite von ca. 4 % pro Jahr nicht ausreicht, um diese Ziele zu erfüllen. Ein Investment in Aktien (oder andere ertragreichere Anlageklassen) ist also kaum vermeidbar. Aber wie hoch darf der Aktienanteil am Gesamtportfolio sein?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2008.03.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-06-01 |
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