Eine Betriebsaufspaltung ist auch bei gemeinnützigen Einrichtungen möglich. Deren Wesensmerkmale „personelle und sachliche Verflechtung“ sowie „Gewerblichkeit des Betriebsunternehmens“ werden in diesem Beitrag aufgezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.03.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
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