Für Stiftungen besteht zwar keine generelle gesetzliche Verpflichtung zur Doppik und Bilanzierung. In seinem Beitrag führt Claus Koss jedoch eine Reihe von Gründen an, die für eine freiwillige kaufmännische Bilanzierung sprechen. Anhand gut nachzuvollziehender Beispiele erläutert Koss Begriffe und Instrumente der Rechnungslegung sowie die Grundprinzipien der Bilanzierung und die Umstellung darauf. Er macht deutlich, dass die Bilanzierung nach HGB sich nicht nur für große Stiftungen eignet, sondern auch für kleinere zu empfehlen – und „machbar“ – ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2010.06.30 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-12-01 |
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