Der Wunsch, über den eigenen Tod hinaus Gutes zu tun, bewegt viele Menschen, eine bestehende Stiftung als Erbin, Vermächtnisnehmerin oder Auflagenbegünstigte in ihrer Verfügung von Todes wegen zu bestimmen. Hierbei wird die Stiftung im Idealfall zu Lebzeiten des Erblassers bei der Nachfolgeplanung mit einbezogen. Durch lebzeitige Abstimmung kann die Zustiftung optimal auf die Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin übertragen und spätere Rechtsstreitigkeiten über die Erbschaft reduziert werden. Häufig erfolgt aber keine lebzeitige Abstimmung zwischen Stifter und Stiftung, wodurch der Vermögenszuwachs für die Stiftung Segen und Fluch zugleich sein kann. Neben dem Vermögenszuwachs kommt es hier immer wieder zu erbrechtlichen Streitigkeiten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2019.05.25 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-08 |
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