Eine Stiftung verfügt über Stiftungskapital (Grundstockvermögen), welches möglichst ungeschmälert erhalten werden sollte, um die Leistungsfähigkeit nachhaltig und über Generationen hinweg stetig zu gewährleisten. Das zu erhaltende Stiftungsvermögen setzt sich dabei aus der Erstdotierung (Erstausstattung mit Mitteln) der Stiftung, ggf. späteren Zu-Stiftungen sowie aus realisierten Umschichtungsgewinnen des Vermögensportfolios zusammen. Der Kapitalerhaltungsgrundsatz bezieht sich ausschließlich auf das Grundstockvermögen. Die Leistungsfähigkeit und Ertragskraft einer Stiftung kann durch Zu-Stiftungen und Spenden gestärkt werden. Die ordentlichen (Netto-)Erträge der Vermögensanlagen einer Stiftung wiederum müssen zeitnah für den Stiftungszweck verwendet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2020.03.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-23 |
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