Die Stiftungsrechtsreform – lange ersehnt und angekündigt, scheint sie bald Realität zu werden. Was im Juni 2014 mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz begann und von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufgegriffen und weiterbearbeitet wurde, mündete nun in den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 16. September 2020 (nachfolgend auch BGB-RE). Der Gesetzgeber will damit an das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15. Juli 2002 anknüpfen. Mit der anstehenden Neuregelung sollen die stiftungsrechtlichen Vorschriften vereinfacht und vereinheitlicht werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2020.06.26 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2021-01-07 |
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