Die Stiftungsrechtsreform – lange ersehnt und angekündigt, scheint sie bald Realität zu werden. Was im Juni 2014 mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz begann und von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufgegriffen und weiterbearbeitet wurde, mündete nun in den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 16. September 2020 (nachfolgend auch BGB-RE). Der Gesetzgeber will damit an das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15. Juli 2002 anknüpfen. Mit der anstehenden Neuregelung sollen die stiftungsrechtlichen Vorschriften vereinfacht und vereinheitlicht werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2020.06.26 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2021-01-07 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.