Eine Situation, die in der Praxis nicht selten ist: Die NPO ist von einem langjährigen Förderer informiert worden, dass er sie als Erbin eingesetzt hat. Doch nach seinem Tode wird keine entsprechende letztwillige Verfügung aufgefunden. Der Nachlass geht an den nächsterreichbaren Angehörigen, den der Erblasser jedoch auf keinen Fall bedenken wollte, denn er habe sich „nie gekümmert“. Als er aber vom Tod seines Verwandten erfuhr, war er der Erste in der Wohnung . . . „Wer zuerst in der Wohnung ist, erbt.“ Dieser an Satire grenzende Satz beschreibt anschaulich, was nicht passieren sollte: Wird der Besucher durch das gefundene Testament begünstigt, wird er davon Gebrauch machen. Ist das aber – wie beschrieben – nicht der Fall und für ihn die gesetzliche Erbfolge günstiger, ist die Versuchung groß, das Testament zu unterdrücken oder zu vernichten. Und damit hat die vom Erblasser begünstigte NPO das Nachsehen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2019.02.18 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 2366-2913 | 
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 | 
| Veröffentlicht: | 2019-05-24 | 
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