Stiftungen zeichnen sich – je nach Größe – durch eine Vielzahl verschiedener Gremien und Organe aus, die neben repräsentativen Aufgaben auch mit Organhaftung einhergehen. Insbesondere der haftungsrelevante Teil der Aufgaben eines Stiftungsrats wird oft vergessen oder nur beiläufig zur Kenntnis genommen. Dabei sind insbesondere die persönlichen Risiken nicht zu unterschätzen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2020.01.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-25 |
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