Die rechtliche Stellung des Personals der Stiftungen berührt neben dem Recht der Arbeitnehmer auch viele weitere Rechtsgebiete, wie Sozialrecht, Steuerrecht, Stiftungsund Vereinsrecht, Dienst- und Auftragsrecht. Insofern ist diese „arbeitsrechtliche“ Darstellung, eher im Sinne eines breiter gemeinten Personalrechts zu verstehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2020.05.24 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-05 |
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