Guter Denkmalschutz zielt auf den einfühlsamen Erhalt der von Menschen geschaffenen Bau- und Bodendenkmäler sowie Ensembles, deren Erhalt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. So sagt es Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Geschützt wird nicht allein die materielle Substanz, sondern der Aussagewert des Denkmals als Geschichtszeugnis und damit insbesondere sein Zeugniswert. Stiftungen sind dem von der Zielrichtung für die Ewigkeit her sehr ähnlich. Die bekannteste private Stiftung bürgerlichen Rechts nach den §§ 80 ff. BGB ist die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Eine Denkmalstiftung ist somit eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts gemäß §§ 80 ff. BGB, deren satzungsmäßiger Zweck auf den Schutz, die Erhaltung oder die Förderung von Denkmalen im Sinne der einschlägigen landesrechtlichen Denkmalschutzgesetze der deutschen Bundesländer gerichtet ist.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2026.02.26 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-31 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

