Selbstverwaltung und -verantwortung, Selbsthilfe, Demokratie und Kooperation sowie Gleichheit und Solidarität bilden die Grundprinzipien der Genossenschaften. Sie besitzen damit eine Schnittmenge mit Elementen bürgerschaftlichen Engagements. Konsequenterweise hat der Gesetzgeber die eG auch für gemeinnützige Zweckverfolgung geöffnet. Die Sicherung des Erwerbszwecks muss nicht mehr vorrangiges Ziel genossenschaftlicher Kooperation sein. Grundlagen und Besonderheiten der eG, die sich wachsender Beliebtheit erfreut, werden in den Roten Seiten vorgestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2011.04.31 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-01 |
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