Welche steuerrechtlichen Folgen zieht die Insolvenz einer gemeinnützigen Stiftung nach sich? Mit dieser Frage hatte sich das FG Niedersachsen in seinem Urteil v. 15.9.2005 (EFG 2006, S. 1195-1199) befasst und statuiert, dass eine Insolvenz nicht zwangsläufig zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen müsse. Demgegenüber vertrat der Bundesfinanzhof (BFH) am 16.5.2007 die Auffassung, dass die Körperschaftsteuerbefreiung „endet, wenn die eigentliche steuerbegünstigte Tätigkeit eingestellt ist und über das Vermögen der Körperschaft das Konkurs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird.“ (DStR 2007, S. 1438-1439). Die Finanzverwaltung hat am 21.4.2008 den Leitsatz in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) übernommen und so für verbindlich erklärt. Bei konsequenter Anwendung müssten dieselben Grundsätze auch für ein Liquidationsverfahren, das planmäßige Beenden einer gemeinnützigen Körperschaft, gelten. Damit aber sind in der Praxis erhebliche Probleme verbunden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2009.01.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-02-01 |
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