Die Gründung und die Verwaltung einer Stiftung nach deutschem Recht ist von vielen bürokratischen Hürden bestimmt. Die Errichtung einer Stiftung erfordert zudem ein größeres Stammkapital von i. d. R. über 50.000 €, das für die Stiftungsarbeit nicht zur Verfügung steht. Für kleinere Stiftungsvorhaben stellt somit das Stammkapital bereits eine teils unüberwindliche Hürde dar, mit der Folge, dass diese auf einen Verein oder eine Unternehmergesellschaft zurückgreifen müssten; dies kann auf Kosten der Flexibilität gehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2016.06.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-12-19 |
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