Erbt eine steuerbegünstigte Organisation eine Beteiligung an einer Kapital- oder Personengesellschaft, so stellt sich die Frage nach der Steuerpflicht des Erwerbsvorgangs sowie einer Steuerpflicht für laufende Ausschüttungen. Weist die erbende Organisation ihre diesbezügliche Steuerbefreiung nach, so ist die Auszahlung von Dividenden in vielen Fällen ohne Einbehalt und Abführung von Kapitalertragsteuerbeträgen möglich. Rückerstattungsansprüche können verjähren, wenn ein Antrag unterbleibt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2024.01.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-12 |
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