Der Gedanke, das eigene Vermögen im Todesfall in eine Stiftung einzubringen, ist für viele Menschen attraktiv. Dabei übersehen verwitwete Personen immer wieder, dass ihre Testierfreiheit – und damit das geplante philanthropische Engagement – durch die Bindungswirkung eines oft schon vor Jahrzehnten errichteten Ehegattentestaments eingeschränkt sein kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2009.06.24 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-12-01 |
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