Kunst, Wissenschaft und Bildung haben eine große und vielschichtige Bedeutung für das Gemeinwesen. Daher sind diese Bereiche auch Gegenstand staatlicher Unterstützung – unmittelbar durch öffentliche Zuwendungen oder mittelbar durch die Steuerbegünstigung privater Förderaktivitäten. Im Falle von Stipendien, also individuellen Beihilfen für Recherchen, Studien oder Projekte, sind ausnahmsweise in bestimmten Fällen die Empfangenden von der Einkommensteuer befreit. Mit den entsprechenden Regelungen verbunden sind allerdings erhebliche Unsicherheiten.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-10-28 |
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