„Mein Testament. Berlin, den 22. November 1940. Hierdurch bestimme ich für den Fall meines Todes Folgendes: 1. zu meinen Erben setze ich ein: meine Mutter Frau Marie Biber in Welten im Burgenland und falls diese vor mir verstorben sein sollte, an ihrer Stelle meine Geschwister a) Frau Theresia Glas in Welten im Burgenland, b) Frau Maria Kaiser in Jennersdorf im Burgenland. 2. Für den Fall, dass meine Verwandten als Erben wegfallen, soll eine Stiftung mit dem Namen meines gefallenen geliebten Ehemannes an dessen Geburtsort in Berlin errichtet werden ...“ Bevor die Stiftung gegründet werden kann, muss eine Klärung erfolgen. Dies ist das Feld der professionellen Erbenermittler.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2011.05.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-01 |
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