Während die Erbschaftsteuerreform zur Zeit in aller Munde ist, vollzieht sich die größte Reform des Erbrechts in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches unter eher geringer öffentlicher Wahrnehmung. Ziel des am 30.01.2008 vom Bundeskabinett vorgestellten Entwurfs der Reform des Erb- und Verjährungsrechts ist es, das Erbrecht an veränderte Familienverhältnisse, geänderte Wertevorstellungen und neue gesellschaftliche Strukturen anzupassen. Stiftungen und gemeinnützige Organisationen sind zwar nicht Adressaten des Reformvorhabens. Sie können jedoch in vielerlei Hinsicht von den Neuregelungen profitieren. Die Handlungsmöglichkeiten hierzu bestehen schon heute.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2008.02.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-04-01 |
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