Zum 1.1.2010 ist die Erbrechtsreform in Kraft getreten, nachdem der Bundesrat dem vom Bundestag am 2.7.2009 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 18.9.2009 zugestimmt hatte. Der Fokus der Aufmerksamkeit war zwar in den letzen Monaten und Jahren überwiegend auf das Erbschaftsteuerrecht gerichtet. Die Neuerungen im Erb- und Verjährungsrecht sind damit etwas in den Hintergrund getreten, obwohl sie ebenfalls wichtige Veränderungen mit sich bringen – auch für gemeinnützige Körperschaften.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2010.01.25 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-01 |
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