Durch die Erbschaft rückt die erbende Einrichtung ohne Weiteres in die Rechts- und Vermögensposition des Erblassenden ein. Wird die Erbschaft angenommen, beginnt die Inbesitznahme und Abwicklung des Nachlasses, bei der sich die Organisation auch durch Dritte, wie Legatur, unterstützen lassen kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2023.04.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-04 |
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