Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 12.3.2009 (III ZR 142/08, Wertpapier-Mitteilungen (WM) 2009, S. 909 ff.) erstmals grundlegend zur Rechtsfigur der unselbstständigen Stiftung Stellung bezogen. Die Entscheidung ist für die Stiftungspraxis von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Dies wird nicht sofort deutlich, da der Rechtsstreit einen Vertrag über Dauergrabpflege betraf und der amtliche Leitsatz den Begriff der unselbstständigen Stiftung nicht erwähnt. In der Sache ging es jedoch um deren rechtliche Beurteilung, insbesondere die Kündbarkeit einer als unselbstständige Stiftung ausgestalteten Vereinbarung über die Grabpflege nach dem Tod des Treugebers. Die Entscheidung enthält drei grundlegende Kernaussagen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2009.03.23 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-06-01 |
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