Der Aktionsradius vieler Stiftungen geht über Staatsgrenzen hinaus. EU-Normen wirken sich jedoch nicht nur auf diese, sondern auch auf die Arbeit rein national agierender Stiftungen aus, wie etwa zum Mehrwertsteuersystem für soziale Leistungen öffentlicher und gemeinnütziger Einrichtungen. Weiterhin sind das EU-Beihilfenrecht und sein Verhältnis zum Gemeinnützigkeitsrecht zu beachten. Im Spendenrecht zeichnet sich trotz des „Persche-Urteils“ eine national restriktive Handhabung ab. Der vielschichtigen Materie widmen sich die Roten Seiten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2015.02.29 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-01 |
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