Wer möchte es früher oder später in seinem Leben nicht – sein Geld oder seine Ressourcen für einen sinnvollen Zweck einsetzen, etwas bewegen, stolz sein auf das Erreichte. Genau diese Absichten haben viele (werdende) Stiftungsräte. Damit das Erreichte sichtbar wird, gilt es, die Wirkung der unterstützten und umgesetzten Projekte und Angebote durch eine Wirkungsüberprüfung (Evaluation) nachzuweisen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2018.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-13 |
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