Manche Stiftungen, die ihr Kapital in Wertpapieren angelegt haben, unterhalten hierfür einen eigenen sog. alternativen Investmentfonds (Spezial-AIF), der von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bzw. einer Depotbank (Verwahrstelle) verwaltet wird. Sie sollten hier ganz genau hinsehen - andernfalls drohen Verluste im Stiftungsvermögen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2015.01.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-01 |
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