Die Stifter und Stifterinnen der Gründungsgeneration haben oftmals zur Absicherung des Familienunternehmens bzw. zwecks langfristiger Versorgung der Begünstigten eine Privatstiftung errichtet. Naturgemäß divergiert der ursprüngliche Wille der Stiftenden von der Erwartungshaltung der Nachkommen erheblich oder die Ausgestaltung der Stiftungserklärung ist schlichtweg für den Generationenwechsel nicht geeignet bzw. insgesamt nicht mehr zeitgemäß. Dies kann dazu führen, dass die gesamte Stiftungskonstruktion in Frage gestellt wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2021.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-12-09 |
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