Viele Stiftungen erstellen ihre gesetzlich geforderte Jahresrechnung - häufig auch freiwillig - in Form eines kaufmännischen Jahresabschlusses. Die Vorschriften hierzu sind im Handelsrecht geregelt. Obgleich es insofern ein festes Regelwerk für kaufmännische Jahresabschlüsse gibt, existieren eine Reihe von Wahlrechten und Ermessensspielräumen, welche es dem Bilanzersteller erlauben, den Jahresabschluss innerhalb gewisser Grenzen zu gestalten. Dabei kann die Motivation für Bilanzgestaltungen gerade bei gemeinnützigen Stiftungen ganz unterschiedlich sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2015.01.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-01 |
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