Der folgende Beitrag fokussiert sich auf die wesentlichen Aspekte der Zusammenarbeit mit der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt. Sonstige Behörden, mit denen Stiftungen zu tun haben können, sei es als Kooperationspartner, Mittelempfänger, Geldgeber oder als weitere Aufsicht, können aus Platzgründen nicht näher beleuchtet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2013.06.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-12-01 |
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