Seit dem 24. Dezember 2005 gilt in der Freien und Hansestadt Hamburg das neue Hamburgische Stiftungsgesetz. Es schafft mehr Transparenz, stärkt die Eigenverantwortung der Stifter und der Stiftungsorgane, steigert die Effizienz und fördert die Deregulierung staatlichen Handelns. Darüber hinaus wurde die Beaufsichtigung von Stiftungen bei der Justizbehörde konzentriert. Damit haben sich die Rahmenbedingungen für Stiftungen in Hamburg noch einmal deutlich verbessert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.04.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: