Seit dem 24. Dezember 2005 gilt in der Freien und Hansestadt Hamburg das neue Hamburgische Stiftungsgesetz. Es schafft mehr Transparenz, stärkt die Eigenverantwortung der Stifter und der Stiftungsorgane, steigert die Effizienz und fördert die Deregulierung staatlichen Handelns. Darüber hinaus wurde die Beaufsichtigung von Stiftungen bei der Justizbehörde konzentriert. Damit haben sich die Rahmenbedingungen für Stiftungen in Hamburg noch einmal deutlich verbessert.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.04.14 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
| Veröffentlicht: | 2007-08-01 |
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