Wer einmal versucht hat, eine Stiftung im Ausland direkt zu unterstützen, weiß, dass dies mit einer Reihe bürokratischer Hürden verbunden ist. Insbesondere versagt der deutsche Steuergesetzgeber den Spendenabzug bei Spenden in Länder außerhalb von Europa. Innerhalb der EU sind Spenden zwar theoretisch abzugsfähig, in der Praxis gelingt dies allerdings nur mit einem in der Regel unverhältnismäßigen Aufwand.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2014.06.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-12-01 |
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