Die Rechtsform der Stiftung erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Lag die Zahl der Neugenehmigungen von Stiftungen im Jahr 1992 noch bei 290, so haben die Landesstiftungsbehörden im Jahr 2005 bereits 880 Stiftungen neu anerkannt. Obwohl grundsätzlich das Grundstockvermögen der Stiftung unter Wahrung seiner Substanz ertragbringend angelegt werden muss und nur dessen Erträge Verwendung finden dürfen, kann es zur finanziellen Krise der Stiftung kommen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Denkbar sind Kursverluste von Wertpapieren im Stiftungsbesitz, Steuerforderungen bei Verlust der Gemeinnützigkeit, gekürzte staatliche Zuwendungen oder steigende Verwaltungskosten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2006.03.27 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
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