Dem unkundigen Erblasser passiert es immer wieder, dass er seinen letzten Willen vermeintlich eindeutig formuliert, die Bestimmungen aber bei näherem Hinsehen unklar oder unvollständig sind. Es kommt nicht selten vor, dass eine steuerbegünstigte Organisation testamentarisch bedacht wird, ihre erbrechtliche Position aber nicht zweifelsfrei ist. Dann können gravierende Probleme bei der Nachlassabwicklung entstehen, etwa wenn mehrere Personen bedacht sind oder sich besondere Vermögenswerte wie z. B. Kommanditbeteiligungen im Nachlass befinden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2020.04.16 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-08-26 |
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