Die Mehrheit der Stiftungen kooperiert regelmäßig mit anderen Förderern. Gründe dafür sind insbesondere eine größere Wirkung, eine bessere öffentliche Wahrnehmung und die gegenseitige Ergänzung von Kompetenzen. Besonders häufig finden sich zwei private gemeinnützige Stiftungen zusammen, um gemeinsam ein Projekt zu fördern - mit dem Gemeinnützigkeitsrecht gelten hier die gleichen Spielregeln für alle Beteiligten. Anders sieht es dagegen aus, wenn eine Stiftung, die ausschließlich aus privaten, und eine, die vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, zusammenarbeiten.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2015.05.21 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-10-01 |
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