Herr Meier ist wohlhabender alleinstehender Bewohner eines Seniorenheims. Es wird von einer gemeinn?tzigen X-GmbH betrieben, die Mitglied eines gro?en, konfessionell gebundenen X-Wohlfahrtsverbandes ist. Herr Meier ist mit Unterbringung und Service sehr zufrieden und steht auch hinter den gemeinn?tzigen Zielen der Einrichtungen. Daher denkt er dar?ber nach, einen namhaften Betrag f?r deren wohlt?tige Zwecke zu stiften, vielleicht durch Erbeinsetzung in seinem Testament. Als er dar?ber mit der Heimleiterin spricht, weist sie seine Initiative h?flich, aber bestimmt zur?ck, da sie im Widerspruch zum Gesetz st?nde. Herr Meier ist emp?rt ? Erbrecht und Testierfreiheit seien doch sogar im Grundgesetz gew?hrleistet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2011.03.22 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-06-01 |
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