Die Stiftungsrechtsreform, die im Jahr 2023 in Kraft trat, zielt darauf ab, die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit von Stiftungen zu erhöhen, um deren Zweck auch unter veränderten wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Bedingungen sicherzustellen. Die wichtigsten Neuerungen umfassen insbesondere die Umgestaltungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in Verbrauchsstiftungen (§ 85 Abs. 1 BGB) sowie die Zu- und Zusammenlegung (§ 86 BGB). Diese Instrumente eröffnen neue Auswege für Stiftungen, die ihren Zweck nicht mehr dauerhaft und nachhaltig erfüllen können. So ermöglicht die Umgestaltung in eine Verbrauchsstiftung etwa, auch das Stiftungskapital – und nicht nur Erträge und Spenden – vollständig für die Realisierung eines gemeinnützigen Zweckes einzusetzen. Durch eine Zulegung oder Zusammenlegung mit anderen Stiftungen – ähnlich der Fusion von Unternehmen – können Ressourcen gebündelt werden und somit neue Chancen für eine nachhaltige Zweckverwirklichung entstehen. Zugleich stellt die Aufnahme einer „notleidenden Stiftung“ für finanzstärkere Stiftungen eine Alternative zum klassischen Fundraising dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2024.06.27 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-12-09 |
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