Im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen oder nichtgemeinnützigen Körperschaften ergeben sich infolge der grundsätzlichen Bindung der Mittelverwendung und des Vermögens bei gemeinnützigen Körperschaften an den jeweiligen Satzungszweck stets besondere rechtliche und steuerliche Fragestellungen. Die Notwendigkeit für das arbeitsteilige Zusammenwirken mehrerer gemeinnütziger Einrichtungen, sei es durch Kooperationen zwischen bestehenden Einheiten oder durch die Aufspaltung bestehender Einheiten in Holdingstrukturen, hat in den letzten Jahren tendenziell zugenommen. Mit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) haben sich wesentliche Grundlagen für die Zusammenarbeit geändert. Aufgrund der Bedeutung des Themas auch für das Stiftungswesen soll im Folgenden ein detaillierter Blick auf neue Spielräume, neue Grenzen und auch weiterhin verbliebene Herausforderungen geworfen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2022.01.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-10 |
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