Im liechtensteinischen Recht findet sich eine komplexe Regelung der rechtlichen Strukturen von Verwaltung und Aufsicht gemeinnütziger Stiftungen. Sie ist wesentlich differenzierter als die anderer Rechtsordnungen in Europa und bietet ein Höchstmaß an Flexibilität und Gestaltungsraum. Daher erfreut sich die gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Liechtenstein bei ausländischen Stiftern sehr großer Beliebtheit; ihre Zahl steigt kontinuierlich an.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2010.05.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-01 |
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