Im Juni 2008 hat der Landtag des Fürstentums Liechtenstein nach jahrelangen Vorarbeiten eine Totalrevision des Stiftungsrechts beschlossen. Das neue Gesetz tritt am 01.04.2009 in Kraft. Im Jahre 1926 war die liechtensteinische Stiftung erstmals im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) geregelt worden. Sie hat sich sowohl in ihrer Ausgestaltung als Familienstiftung, gemischte Familienstiftung und kirchliche Stiftung als auch als gemeinnützige Stiftung in den über acht Jahrzehnten ihres Bestehens in einem modernen, stabilen und vertrauenswürdigen Rechtsstaat im Zentrum Europas als juristische Person für das Halten, Verwalten und die Weitergabe des gestifteten Vermögens von Generation zu Generation bewährt. Mit der Generalrevision ist es nun gelungen, ein Stiftungsrecht zu schaffen, welches die Anforderungen an eine zeitgemäße „Foundation Governance“ erfüllt und allen internationalen Standards entspricht. Gleichzeitig bleiben die spezifischen Vorteile der liechtensteinischen Stiftung, insbesondere die Ausgestaltung als Familienstiftung, erhalten. Es folgt ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen des liechtensteinischen Stiftungsrechts in sechs Punkten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2008.04.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-01 |
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