Kleine und mittlere Stiftungen werden meist ehrenamtlich geleitet. Nach bestem Wissen und Gewissen bemühen sich die Betroffenen, ihre Tätigkeit im bestmöglichen Sinne auszuführen. Reicht dies aber aus, um das Risiko einer persönlichen Haftung im Schadensfall auszuschließen? Der folgende Beitrag zeigt die rechtliche Situation auf, in einem weiteren Beitrag werden Möglichkeiten des Schutzes vor der persönlichen Haftung aufgezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2020.06.19 |
Lizenz: | ESV |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2021-01-07 |
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