Kleine und mittlere Stiftungen werden meist ehrenamtlich geleitet. Nach bestem Wissen und Gewissen bemühen sich die Betroffenen, ihre Tätigkeit im bestmöglichen Sinne auszuführen. Reicht dies aber aus, um das Risiko einer persönlichen Haftung im Schadensfall auszuschließen? Der folgende Beitrag zeigt die rechtliche Situation auf, in einem weiteren Beitrag werden Möglichkeiten des Schutzes vor der persönlichen Haftung aufgezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2020.06.19 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2021-01-07 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: