Kleine und mittlere Stiftungen werden meist ehrenamtlich geleitet. Nach bestem Wissen und Gewissen bemühen sich die Betroffenen, ihre Tätigkeit im bestmöglichen Sinne auszuführen. Reicht dies aber aus, um das Risiko einer persönlichen Haftung im Schadensfall auszuschließen? Der folgende Beitrag zeigt die rechtliche Situation auf, in einem weiteren Beitrag werden Möglichkeiten des Schutzes vor der persönlichen Haftung aufgezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2020.06.19 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2021-01-07 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.