Ein Vermögen stiften, um Gutes zu tun – so lässt sich etwas vereinfacht der Zweck einer Stiftung beschreiben. Es wäre aber zu kurz gegriffen, die Erträge aus dem Grundstock einer Stiftung bereits als jene Mittel anzusehen, welche diesen Zweck erfüllen. Gutes lässt sich nämlich erst dann bewirken, wenn ein weiteres Vermögen hinzukommt: die Wertvorstellungen, Überzeugungen und Ideen, insbesondere aber auch das Wissen, Können und Wollen von Menschen, die sich für den jeweiligen Stiftungszweck engagieren, sei es als Angestellte oder als ehrenamtlich Mitarbeitende. Was sie mit den Erträgen der Stiftung zu tun vermögen, entscheidet in der Praxis darüber, inwieweit ein Stifterwille bzw. das Gemeinwohl verwirklicht und eine Wirkung erzielt werden kann.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-03-25 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.