Es ist allgemein anerkannt, dass auch steuerbegünstigte Körperschaften (insbesondere Vereine und Stiftungen) sich politisch äußern und engagieren dürfen. Fraglich ist allerdings, wann die Grenze zur sog. Beeinflussung der allgemeinen politischen Meinungsbildung überschritten und insoweit eine Verfolgung gemeinnütziger Zwecke zu verneinen sowie der Status als steuerbegünstigte Körperschaft insgesamt zu versagen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2015.02.19 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-01 |
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