Bei der Abwicklung von Nachlässen müssen meist auch öffentliche Stellen bemüht werden, die für ihre Dienstleistungen dann Gebühren erheben. Dies gilt etwa bei der Erteilung von Erbscheinen. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften, etwa dem Gerichtskostengesetz (GKG) oder dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG). Oft übersehen wird, dass diese Gesetze auch Befreiungsvorschriften enthalten. Insbesondere erbende Non-Profit-Organisationen können insoweit von dieser außersteuerlichen Privilegierung profitieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2024.02.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-10 |
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