Um praktische Erfahrungen mit dem zum 1.7.2023 in Kraft getretenen neuen Stiftungsrecht auszutauschen, traf sich am 7.3.2025 beim Deutschen Caritasverband in Berlin der Arbeitskreis Stiftungsprivatrecht des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Unter Leitung von Katharina Gollan (Berlin) und Gregor Roth (Leipzig) diskutierten Akteure aus Stiftungen, Berater und vor allem Mitarbeitende aus den Stiftungsaufsichten zu der Frage, wie mit dem neuen Recht, wie mit Satzungsänderungen, Zulegung und Zusammenlegung umgegangen wird bzw. werden soll.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2025.04.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-08-15 |
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