Artikel 14 im Grundgesetz ist eindeutig: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Für die Interpretation bleibt jedoch ein großer Spielraum. Im internationalen Standortwettbewerb und mit der Hoffnung auf Investitionen und Arbeitsplätze wurden die Steuern für die Eigentümer großer Vermögen in den vergangenen 30 Jahren halbiert. Ab 2028 sollen sie um weitere fünf Prozentpunkte sinken. Das sorgt dafür, dass die größten Vermögen immer schneller wachsen. Selbst der Tod der Unternehmensgründer ändert daran nichts: Trotz mehrfacher Urteile des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 21/12 und 1 BvL 10/02) werden gerade die größten Erbvermögen besonders niedrig besteuert. Zeit, kritisch nachzufragen: Dient das wirklich dem Gemeinwohl oder gefährdet es die Demokratie? Und welche Rolle spielen Familienstiftungen dabei?
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2366-2913 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-12-16 |
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