Nicht zuletzt die immer wichtigere Rolle, die Stiftungen im Sozialstaat einnehmen, führt dazu, dass immer häufiger Forderungen nach Kontrolle und Information erhoben werden; gleichwohl gibt es für sie bis heute keine einheitlich geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung, Prüfung und Publizität. Die Geschäftsführung einer Stiftung hat aber umfassend Verantwortung im betrieblichen, steuerlichen und rechtlichen Bereich wahrzunehmen. Eine genaue und aktuelle Zahlenbasis verschafft ihr dabei Klarheit bei der Beantwortung vieler Fragen. Eine effiziente Rechnungslegung und ein wirksames Controlling unterstützen die Einhaltung der Anforderungen aus Satzung und Gesetz.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2009.05.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-10-01 |
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