„Tote zahlen keine Steuern“! Das ist richtig; die Hinterblie¬benen zahlen jedoch – möglicherweise – mehr. Sie haben nämlich nicht nur die im letzten Lebensjahr angefallene Einkommensteuer zu erklären. Sie sind darüber hinaus verpflichtet, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben und möglicherweise Erbschaftsteuern zu bezahlen. Und auch sonstige Steuerschulden sind von ihnen auszugleichen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2025.04.17 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 2366-2913 | 
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 | 
| Veröffentlicht: | 2025-08-15 | 
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